Im Pistolenstand sind an unseren Trainingsanlässen Faustfeuerwaffen gemäss dem «Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen» und Sportpistolen (Kleinkaliber) gemäss dem ISSF-Regelwerk zugelassen. Selbstverständlich sind ein perfektes Handling und beste Sicherheits-Kenntnisse strengste Voraussetzung – Übertretungen werden durch die Verantwortlichen Personen im Schiesstand geahndet. Bei Unklarheiten im Umgang mit Schusswaffen kann der Schützenmeister, die Schützenmeisterin oder der Präsident jederzeit um Rat gefragt werden.
Bei der Teilnahme an Wettkämpfen sind die jeweiligen Vorschriften zu konsultieren. In der Regel sind Sportpistolen und Grosskaliber-Pistolen gleichermassen zugelassen, wobei im Gegensatz zu den Sportpistolen die Grosskaliber-Pistolen im zweihändigen Anschlag geschossen werden dürfen.